Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Weiterbildungsmaßnahmen des Instituts für Zukunftskompetenz (IZK)

Anbieter und Vertragspartner

Providers GmbH
handelnd unter der Marke „Institut für Zukunftskompetenz (IZK)“
Langenharmer Weg 35
22844 Norderstedt
Deutschland

Geschäftsführer: Selim Reid
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Handelsregisternummer: HRB 24491 KI
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE353637140

Telefon: +49 151 1234567
E-Mail: [email protected]
Website: www.izk-institut.de

Nachfolgend „IZK“ genannt.


1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Weiterbildungen, Schulungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Kurse und sonstige Bildungsleistungen, die zwischen der Providers GmbH, handelnd unter der Marke Institut für Zukunftskompetenz (IZK), und Teilnehmern bzw. Auftraggebern geschlossen werden.

1.2

Teilnehmer im Sinne dieser AGB ist die natürliche Person, die an der jeweiligen Bildungsmaßnahme teilnimmt. Soweit eine andere Person oder ein Unternehmen die Maßnahme für den Teilnehmer bucht, ist diese Person bzw. dieses Unternehmen Vertragspartner und Auftraggeber.

1.3

Soweit in diesen AGB zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, gelten die gesetzlichen Begriffsbestimmungen.

1.4

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das IZK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme kann insbesondere über das Online-Anmeldeformular auf der Website des IZK, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger ausdrücklich angebotener Form erfolgen.

Die Darstellung von Kursen und Weiterbildungsmaßnahmen auf der Website, in Flyern oder sonstigen Informationsmaterialien stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des IZK dar.

Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer bzw. Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme ab.

2.2 Annahme der Anmeldung

Der Vertrag kommt zustande, sobald das IZK die Anmeldung in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt oder mit der Durchführung der vereinbarten Leistung beginnt.

Das IZK ist berechtigt, eine Anmeldung vor Vertragsschluss abzulehnen.

2.3 Anmeldung für Dritte

Erfolgt die Anmeldung durch eine andere Person oder ein Unternehmen für einen Teilnehmer, muss der Anmeldende zur entsprechenden Buchung berechtigt sein.

2.4 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2.5 Bildungsgutschein und sonstige Förderung

Soll die Teilnahme durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, eine Förderung durch einen anderen Kostenträger oder eine vergleichbare Förderzusage finanziert werden, ist der entsprechende Nachweis rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beim IZK einzureichen.

Die geförderte Teilnahme steht unter der Voraussetzung, dass die konkrete Maßnahme die Anforderungen der Förderzusage erfüllt und die Finanzierung durch den zuständigen Kostenträger wirksam bewilligt bzw. bestätigt wird.

Kann ein Bildungsgutschein oder eine Förderzusage aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingelöst werden, entsteht dem Teilnehmer daraus keine Verpflichtung zur Zahlung der ursprünglich vom Kostenträger zu übernehmenden Lehrgangskosten, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Selbstzahlervereinbarung geschlossen wurde.

Die jeweiligen Vorgaben des Kostenträgers bleiben unberührt.


3. Leistungsumfang

3.1 Inhalt der Weiterbildung

Art, Inhalt, Umfang, Dauer, Unterrichtsform, Beginn und gegebenenfalls Abschluss der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Kurs- bzw. Maßnahmebeschreibung und der Anmeldebestätigung.

3.2 Unterrichtsmaterialien

Die für die jeweilige Maßnahme vorgesehenen Unterrichtsmaterialien werden vom IZK in gedruckter oder digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Bei Online-Maßnahmen können Materialien insbesondere über eine Lernplattform oder andere elektronische Kommunikationswege bereitgestellt werden.

3.3 Dozenten und organisatorische Änderungen

Das IZK ist berechtigt, aus sachlichem oder wichtigem Grund organisatorische Änderungen vorzunehmen, insbesondere:

  • einen Dozenten durch einen fachlich vergleichbar qualifizierten Dozenten zu ersetzen,
  • Unterrichtsräume innerhalb eines zumutbaren räumlichen Bereichs zu ändern,
  • einzelne Unterrichtstermine zu verschieben,
  • Unterrichtseinheiten in zumutbarem Umfang nachzuholen,
  • bei dafür geeigneten Maßnahmen zwischen Präsenz- und Online-Unterricht zu wechseln, sofern dadurch der Gesamtcharakter und das Lernziel der Maßnahme nicht wesentlich verändert werden.

Ein sachlicher oder wichtiger Grund kann insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall eines Dozenten, technischen oder organisatorischen Störungen, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen vorliegen.

Über wesentliche Änderungen werden die Teilnehmer so früh wie möglich informiert.

3.4 Wesentliche Änderungen

Ändert sich der wesentliche Charakter einer gebuchten Maßnahme und ist die Änderung für den Teilnehmer nicht zumutbar, kann der Teilnehmer hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen.

Bereits gezahlte Entgelte für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet.

3.5 Lernerfolg

Das IZK verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Bildungsleistung. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere die Aufnahme einer bestimmten Beschäftigung oder das Bestehen einer externen Prüfung, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


4. Absage und Verlegung durch das IZK

4.1 Mindestteilnehmerzahl

Das IZK kann eine Weiterbildungsmaßnahme absagen, wenn eine in der Kursbeschreibung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Die Teilnehmer werden nach Kenntnis des Absagegrundes unverzüglich informiert.

4.2 Ausfall von Dozenten und sonstige wichtige Gründe

Das IZK kann eine Maßnahme ferner absagen oder verlegen, wenn die Durchführung aus wichtigem Grund nicht möglich oder nicht zumutbar ist, insbesondere wenn ein Dozent kurzfristig ausfällt und kein geeigneter Ersatz zur Verfügung steht oder wenn Ereignisse höherer Gewalt die Durchführung verhindern.

Das IZK wird nach Möglichkeit zunächst einen Ersatztermin, einen Ersatzdozenten oder eine gleichwertige alternative Durchführung anbieten.

4.3 Erstattung

Wird eine Weiterbildungsmaßnahme endgültig vom IZK abgesagt, werden vom Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen vollständig erstattet.

Bei teilweise bereits durchgeführten Maßnahmen erfolgt die Erstattung hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen.

Gesetzliche weitergehende Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.


5. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

5.1 Preise

Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der Anmeldebestätigung.

Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise.

Soweit die betreffende Bildungsleistung aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen. Soweit eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist, ist die gesetzliche Umsatzsteuer im gegenüber Verbrauchern angegebenen Gesamtpreis enthalten.

5.2 Selbstzahler

Selbstzahler erhalten eine Rechnung über die vereinbarte Teilnahmegebühr.

Die Rechnung ist innerhalb der darin angegebenen Zahlungsfrist, spätestens jedoch vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, zu bezahlen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Ratenzahlungen oder abweichende Zahlungspläne bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

5.3 Förderung durch Bildungsgutschein oder Kostenträger

Soweit die Teilnahmegebühren aufgrund eines gültigen Bildungsgutscheins oder einer entsprechenden Förderzusage vollständig vom Kostenträger übernommen werden, werden dem Teilnehmer für die vom Kostenträger übernommenen Lehrgangskosten keine Teilnahmegebühren berechnet.

Bei einer nur teilweisen Kostenübernahme ist eine etwaige Eigenbeteiligung des Teilnehmers nur geschuldet, wenn diese vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

5.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gegenüber Verbrauchern können insbesondere Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangt werden.

Das IZK kann nach Eintritt des Zahlungsverzugs und nach erfolgloser angemessener Zahlungsaufforderung die weitere Teilnahme bis zur Zahlung verweigern, soweit dies rechtlich zulässig und dem Teilnehmer zumutbar ist.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


6. Rücktritt bzw. Stornierung vor Kursbeginn

6.1 Selbstzahler

Der Teilnehmer kann vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme in Textform, insbesondere per E-Mail, vom Vertrag zurücktreten.

Für Selbstzahler gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis einschließlich 28 Kalendertage vor Kursbeginn: kostenfrei,
  • 27 bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % der vereinbarten Kursgebühr,
  • ab 13 Kalendertagen vor Kursbeginn bis zum Tag vor Kursbeginn: 75 % der vereinbarten Kursgebühr.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem IZK kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Das IZK behält sich den Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der frei gewordenen Kapazität vor.

Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim IZK.

6.2 Ersatzteilnehmer

Benennt der Teilnehmer rechtzeitig vor Kursbeginn eine geeignete Ersatzperson, die die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und in den Vertrag eintritt, kann das IZK auf die Erhebung einer Stornopauschale verzichten. Ein Anspruch auf Annahme eines Ersatzteilnehmers besteht insbesondere dann nicht, wenn persönliche Zulassungs- oder Fördervoraussetzungen entgegenstehen.

6.3 Nichtteilnahme ohne Rücktritt

Das bloße Nichterscheinen zum Kurs gilt nicht als Rücktritt oder Kündigung.

In diesem Fall richtet sich die Vergütungspflicht nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen des IZK sowie eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität sind anzurechnen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

6.4 Geförderte Teilnehmer

Bei einer vollständig über einen Bildungsgutschein oder einen sonstigen Kostenträger finanzierten Maßnahme erhebt das IZK gegenüber dem Teilnehmer bei einem Rücktritt vor Maßnahmebeginn grundsätzlich keine Stornogebühr für die vom Kostenträger zu übernehmenden Lehrgangskosten.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, das IZK unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.

Bildungsgutscheine und sonstige Förderunterlagen werden entsprechend den Vorgaben des Kostenträgers behandelt.

6.5 Gesetzliches Widerrufsrecht

Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt von den vorstehenden Stornobedingungen unberührt.


7. Kündigung nach Beginn der Maßnahme

7.1 Ordentliche Kündigung durch den Teilnehmer

Soweit für die konkrete Maßnahme keine abweichenden zwingenden gesetzlichen Kündigungsbestimmungen gelten, kann der Teilnehmer den Vertrag nach Beginn der Maßnahme mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform kündigen.

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung ist die Vergütung für die bis dahin geschuldeten bzw. erbrachten Leistungen zu zahlen.

Bereits im Voraus entrichtete Gebühren für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet, soweit kein anderweitiger gesetzlicher Anspruch des IZK besteht.

7.2 Geförderte Maßnahmen

Bei geförderten Maßnahmen hat der Teilnehmer das IZK sowie gegebenenfalls den zuständigen Kostenträger über eine beabsichtigte oder erfolgte Beendigung der Teilnahme unverzüglich zu informieren.

Förderrechtliche Mitwirkungs-, Melde- oder Zustimmungserfordernisse bleiben unberührt.

7.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch das IZK kann insbesondere vorliegen, wenn der Teilnehmer:

  • den Unterricht trotz vorheriger Abmahnung erheblich oder wiederholt stört,
  • andere Teilnehmer, Dozenten oder Mitarbeiter erheblich beleidigt, bedroht oder körperlich angreift,
  • vorsätzlich gegen wesentliche Sicherheits-, Haus- oder Verhaltensregeln verstößt,
  • unbefugt Unterrichtsmaterialien, Zugangsdaten, Video- oder Tonaufnahmen verbreitet,
  • trotz Abmahnung wesentliche Teilnahme- oder Mitwirkungspflichten wiederholt verletzt,
  • bei einer geförderten Maßnahme seine erforderliche Mitwirkung in einem Umfang verweigert, der die ordnungsgemäße Durchführung oder Förderung der Maßnahme erheblich gefährdet,
  • oder mit fälligen Zahlungen trotz angemessener Nachfrist erheblich in Verzug bleibt.

Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn der Pflichtverstoß so schwerwiegend ist, dass dem IZK eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


8. Pflichten der Teilnehmer

8.1 Teilnahme

Der Teilnehmer ist verpflichtet, an der gebuchten Maßnahme regelmäßig und pünktlich teilzunehmen und die für die konkrete Maßnahme geltenden Teilnahme- und Anwesenheitsvorgaben einzuhalten.

Soweit für eine bestimmte geförderte Maßnahme eine konkrete Mindestanwesenheit, beispielsweise 80 %, vorgeschrieben oder vereinbart ist, ergibt sich diese aus der Maßnahmebeschreibung, der Förderzusage oder den ergänzenden Teilnehmerunterlagen.

8.2 Fehlzeiten

Verhinderungen und Fehlzeiten sind dem IZK unverzüglich mitzuteilen.

Soweit Nachweise über Fehlzeiten aufgrund gesetzlicher, prüfungsrechtlicher oder förderrechtlicher Vorgaben erforderlich sind, hat der Teilnehmer diese innerhalb der mitgeteilten Frist einzureichen.

8.3 Mitwirkung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, im erforderlichen Umfang am Unterricht und an vorgesehenen Lern-, Projekt- und Prüfungsleistungen mitzuwirken.

Bei geförderten Maßnahmen sind die für die Abrechnung und Dokumentation gegenüber dem Kostenträger erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

8.4 Verhalten

Teilnehmer haben sich gegenüber anderen Teilnehmern, Dozenten, Mitarbeitern und sonstigen beteiligten Personen respektvoll zu verhalten.

Die jeweils bekannt gegebenen Haus-, Sicherheits- und Nutzungsregeln sind einzuhalten.

Diskriminierungen, Bedrohungen, Gewalt, erhebliche Unterrichtsstörungen und sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen werden nicht geduldet.

8.5 Richtigkeit der Angaben

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die Anmeldung, Teilnahme, Förderung und Prüfung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und Änderungen wesentlicher Angaben unverzüglich mitzuteilen.


9. Online-Unterricht und technische Voraussetzungen

9.1 Technische Ausstattung

Bei Online- oder Hybridmaßnahmen ist der Teilnehmer grundsätzlich für die erforderliche technische Ausstattung verantwortlich.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • ein geeigneter Computer oder ein vergleichbares Endgerät,
  • eine ausreichend stabile Internetverbindung,
  • ein aktueller Internetbrowser,
  • Lautsprecher bzw. Headset,
  • Mikrofon,
  • gegebenenfalls eine Webcam,
  • sowie die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannten Programme oder Anwendungen.

9.2 Zugangsdaten

Zugangsdaten zu Lernplattformen, Videokonferenzsystemen und digitalen Unterrichtsangeboten sind persönlich und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

9.3 Technische Störungen

Das IZK bemüht sich um eine technisch ordnungsgemäße Bereitstellung der von ihm eingesetzten Systeme.

Für technische Störungen, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers stammen, insbesondere Ausfälle der eigenen Internetverbindung, ungeeignete Hard- oder Software oder Fehlkonfigurationen des Endgeräts, ist das IZK nicht verantwortlich.

Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bei vom IZK zu vertretenden technischen Leistungsstörungen bleiben unberührt.

9.4 Aufzeichnungen

Bild-, Ton- oder Bildschirmaufzeichnungen des Unterrichts durch Teilnehmer sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des IZK und der betroffenen Personen nicht gestattet.

Soweit das IZK selbst Unterrichtseinheiten aufzeichnet, erfolgt dies nur unter Beachtung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben und der erforderlichen Informationen bzw. Einwilligungen.


10. Prüfungen, Leistungsnachweise und Zertifikate

10.1 Prüfungen

Soweit eine Weiterbildungsmaßnahme Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen oder sonstige Leistungsnachweise vorsieht, sind die in der jeweiligen Kursbeschreibung oder Prüfungsordnung festgelegten Voraussetzungen einzuhalten.

Die Prüfungsmodalitäten werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.

10.2 Externe Prüfungen

Bei Prüfungen, die von Kammern, Zertifizierungsstellen oder sonstigen externen Prüfungsorganisationen durchgeführt werden, gelten vorrangig die jeweiligen Prüfungs- und Zulassungsbestimmungen des externen Prüfungsträgers.

Das IZK kann das Bestehen einer externen Prüfung nicht garantieren.

10.3 Wiederholungsprüfungen

Bei internen Prüfungen des IZK erhält der Teilnehmer grundsätzlich die Möglichkeit zu mindestens einer Wiederholungsprüfung, sofern nicht für die konkrete Maßnahme abweichende Prüfungsbestimmungen gelten.

Für externe Prüfungen richten sich Wiederholungsmöglichkeiten und etwaige Gebühren nach den Bedingungen des jeweiligen Prüfungsträgers.

10.4 Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen

Nach erfolgreichem Abschluss einer Maßnahme erhält der Teilnehmer das für die jeweilige Maßnahme vorgesehene Zertifikat, sofern die hierfür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt wurden.

Bei einem vorzeitigen Abbruch kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung über die tatsächlich absolvierten Inhalte bzw. Teilnahmezeiten ausgestellt werden, soweit dem keine gesetzlichen, prüfungs- oder förderrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.


11. Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1 Unterrichtsmaterialien

Sämtliche vom IZK oder seinen Dozenten bereitgestellten Unterrichtsmaterialien, Skripte, Präsentationen, Videos, Aufgaben, Grafiken, digitalen Inhalte und sonstigen Lehrmaterialien können urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.

11.2 Persönliche Nutzung

Der Teilnehmer erhält, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Materialien für eigene Lern- und Weiterbildungszwecke zu verwenden.

11.3 Unzulässige Nutzung

Ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers ist insbesondere die vollständige oder teilweise:

  • Weitergabe an Dritte,
  • Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken,
  • gewerbliche Nutzung,
  • Vervielfältigung außerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen,
  • öffentliche Zugänglichmachung,
  • Aufnahme oder Weiterverbreitung von Unterrichtseinheiten

nicht gestattet.

Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.


12. Datenschutz

Das IZK verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des IZK.

Bei geförderten Maßnahmen können die zur Durchführung, Dokumentation, Abrechnung und Prüfung der Förderung erforderlichen personenbezogenen Daten an die Agentur für Arbeit, andere zuständige Kostenträger, fachkundige Stellen oder sonstige gesetzlich bzw. vertraglich beteiligte Stellen übermittelt werden, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht.


13. Haftung

13.1 Unbeschränkte Haftung

Das IZK haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
  • sowie in Fällen einer gesetzlich zwingenden verschuldensunabhängigen Haftung.

13.2 Leichte Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet das IZK nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

13.3 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des IZK.

13.4 Eigentum der Teilnehmer

Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer besteht keine besondere Verwahrungsverpflichtung des IZK, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Verlust oder Beschädigung gelten im Übrigen die vorstehenden Haftungsregelungen.


14. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

14.1

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der am Ende dieser AGB enthaltenen Widerrufsbelehrung.

14.2 Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist

Soll eine gebuchte Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, wird das IZK die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers einholen.

Widerruft der Verbraucher anschließend den Vertrag, kann für die bis zum Widerruf bereits ordnungsgemäß erbrachten Leistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldet sein.

14.3 Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei einem Vertrag über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vor Ablauf der regulären Widerrufsfrist nur unter den hierfür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen, insbesondere wenn die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht worden ist und die erforderlichen vorherigen Erklärungen des Verbrauchers vorliegen.

14.4 Elektronische Widerrufsfunktion

Wurde ein widerruflicher Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche des IZK geschlossen, kann der Verbraucher während der gesetzlichen Widerrufsfrist zusätzlich die dort bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion verwenden.

Die Möglichkeit, den Widerruf auf anderem gesetzlich zulässigem Weg zu erklären, bleibt unberührt.


15. Besonderheiten bei Fernunterricht

15.1

Soweit eine konkrete Online- oder sonstige Weiterbildungsmaßnahme als Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) einzustufen ist, gelten die zwingenden Bestimmungen des FernUSG.

15.2

Dies betrifft insbesondere gesetzliche Anforderungen an Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrages, Informationspflichten, Widerrufsrechte, Kündigungsrechte und gegebenenfalls die erforderliche Zulassung des Fernlehrgangs.

15.3

Soweit Regelungen dieser AGB im Einzelfall von zwingenden gesetzlichen Vorschriften des FernUSG abweichen, gehen die gesetzlichen Bestimmungen vor.

Eine für einen Fernlehrgang gegebenenfalls erforderliche Zulassung bzw. Zulassungsnummer wird in den entsprechenden Angebots- oder Vertragsunterlagen angegeben.


16. Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung

16.1 Beschwerden

Beschwerden können insbesondere gerichtet werden an:

Providers GmbH
Institut für Zukunftskompetenz (IZK)
Langenharmer Weg 35
22844 Norderstedt

E-Mail: [email protected]

16.2 Verbraucherstreitbeilegung

Die Providers GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


17. Schlussbestimmungen

17.1 Erklärungen in Textform

Soweit diese AGB für Erklärungen des Teilnehmers Textform vorsehen, können diese insbesondere per E-Mail erfolgen.

Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

17.2 Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

17.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

17.4 Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Providers GmbH.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


Stand: August 2026

Providers GmbH
Institut für Zukunftskompetenz (IZK)
Langenharmer Weg 35
22844 Norderstedt
E-Mail: [email protected]
Website: www.izk-institut.de


WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Providers GmbH
Institut für Zukunftskompetenz (IZK)
Langenharmer Weg 35
22844 Norderstedt
Deutschland

Telefon: +49 151 1234567
E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel mit einem mit der Post versandten Brief oder per E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Sofern Sie den Vertrag über unsere Online-Benutzeroberfläche geschlossen haben, können Sie den Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist außerdem über die dort bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion erklären.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen aufgrund dieses Vertrages erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wegen dieser Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, und widerrufen Sie den Vertrag anschließend, haben Sie uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu zahlen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen solchen Wertersatz erfüllt sind.


MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden.

An:

Providers GmbH
Institut für Zukunftskompetenz (IZK)
Langenharmer Weg 35
22844 Norderstedt
Deutschland

E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Weiterbildungsmaßnahme/Kurs:


Bestellt/Vertrag geschlossen am:


Name des/der Verbraucher(s):


Anschrift des/der Verbraucher(s):



Datum:


Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):


Shopping cart close